Zehn Konsequenzen aus dem EuGH – Urteil vom 06.06.2018 zum
Thema Facebook Fanseiten - Eine Satire
von Thomas Schmidtkonz
Am 06.06.2018 urteilte der EuGH also der Europäische Gerichtshof, dass
Facebook-Fanseitenbetreiber für Datenschutzverletzungen von Facebook
mitverantwortlich sind, obwohl sie gar nicht wissen, was Facebook dort mit den
Daten macht und nicht anderes dagegen tun können, als die Seite abzuschalten.
Das hat aber 10 Konsequenzen, welche die meisten sich nicht vorstellen können
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Zehn Konsequenzen aus dem EuGH – Urteil vom 06.06.2018 zum
Thema Facebook Fanseiten - Eine Satire
Am 06.06.2018 urteilte der EuGH, dass
Facebook-Fanseitenbetreiber für Datenschutzverletzungen von Facebook
mitverantwortlich sind, obwohl sie gar nicht wissen, was Facebook dort mit den
Daten macht und nicht anderes dagegen tun können, als die Seite abzuschalten.
Das hat aber 10 Konsequenzen, welche die
meisten sich nicht vorstellen können:
Die Facebook-Fanseite unserer Bundeskanzlerein
Angela Merkel ist somit auch illegal. Natürlich so auch die
Facebook-Fanseiten aller anderen Politiker
Natürlich sind nach dem Urteil auch alle
Facebook-Fanseiten der EU-Administration einschließlich die Seiten der
Präsidenten Jean-Claude Juncker und Donald Tusk illegal.
Es sind auch alle anderen sozialen Netzwerke
wie Youtube usw. betroffen
Es geht aber noch weiter: So trägt ein
Vermieter Teilschuld, wenn sein Mieter in seiner Wohnung Verbrechen begeht
Wer sein Auto an jemanden ausleiht und der
einen Unfall begeht trägt eine Teilschuld, weil wenn er sein Auto nicht
ausgeliehen hätte, wäre der Unfall nicht geschehen!
Bankräuber wird es freuen. Auch die Banken
tragen eine Teilschuld, denn ohne Banken kein Bankraub
Auch Ladendiebe dürfen sich freuen, denn auch
die Ladenbetreiber tragen bei einem Ladendiebstahl eine Teilschuld. Denn
ohne Läden keine Ladendiebe.
Wer morgens einen Kater hat, kann den
Bierbrauer, Winzer und Schnapsbrenner mit zur Verantwortung ziehen, denn
ohne die ist auch kaum ein Kater möglich!
Gehirnverbechen. Das Gehirn trägt immer bei
Verbrechen eine Teilschuld. Denn ohne Gehirn kein Verbrechen. Verbrecher
müssen also ab sofort mit mildernden Umständen abgeurteilt werden.
Auch die Richter, die für dieses Urteil die
Schuld tragen, sind nur teilweise schuld. Denn der Gerichtshof trägt
Mitverantwortung an diesem Urteil. Denn ohne Gericht kein Richter und somit
kein Urteil!